Haben Pfarrer Eppelmann und die
Enquete-Kommission
ihren "Klassenauftrag" erfüllt
?
Zum Abschlußbericht der Enquete-Kommission des
Bundestages
Der Abschlußbericht behandelt
in zwei Komplexen direkt das Ministerium für Staatssicherheit:
- im Themenfeld I.
Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat...
unter b) 3. Die SED und das Ministerium für Staatssicherheit (S.27
ff.)
- im Teil C. Besondere
Probleme als Abschnitt II.
- sowie an anderen Stellen,
insbesondere jedoch im Teil C., Abschnitt I. Seilschaften, Altkader,
Regierungs- und Vereinigungskriminalität.
Der Abschlußbericht kommt auf
dem Gebiet der Bewertung der Tätigkeit des MfS zu zentralen Aussagen im Stile
der bisherigen öffentlichen Hexenjagd und unter Einbeziehung wahrheitswidriger
Angaben. Die Wertungen sind in Inhalt und Diktion meist weit unter dem Niveau
von einigen Materialien der Gauck-Behörde, seriöser Wissenschaftler oder
Publizisten, denen allen keine freundliche Haltung zum MfS nachgesagt werden
kann. Die einseitige Fixierung auf bestimmte ausgewählte Gutachter und eine
unkritische, oft zusätzlich noch selektive Übernahme deren Wertungen bestimmen
das Qualitätsniveau des Abschlußberichtes.
Alle Bewertungen negieren die
reale historische Situation und Entwicklung bezüglich der Bedrohung des
Friedens, der geheimdienstlichen und kriminellen Angriffe gegen das Staats- und
Gesellschaftssystem der DDR Auch diese Teile des Abschlußberichtes dienen dem
erklärten Ziel, "Beweise" für die Thesen über das
"Unrechtssystem DDR" zu erbringen.
Besonders extreme Aussagen enthält der Abschlußbericht
zu folgenden Komplexen:
1. An mehreren Stellen wird
erneut versucht, das angebliche System der "flächendeckenden
Überwachung" der DDR-Bevölkerung nachzuweisen.
Dabei werden wahrheitswidrig
Aussagen zusammengetragen:
- über zuletzt mehrere
hunderttausend IM (S.28)
- verbunden mit der
permanenten Kontrolle der Post- und Telefonverbindungen (S.28)
- ein flächendeckendes System
von IM und hauptamtlich konspirativ tätigen Mitarbeitern (OibE und HIM) - (S.
222)
Während an einer Stelle noch
einschränkend gesagt wird, die flächendeckende Überwachung war kein
unerreichbares Ziel mehr (S.28), wird sie an anderer Stelle ohne Einschränkung
behauptet (S.225)
Die hier verwendeten Zahlenangaben
widersprechen den offiziellen Angaben der Gauck-Behörde, z.B. im Vortrag von
Dr. Geiger von 25.3.1993 bzw. in der Zusammenstellung der Gauck-Behörde
"Die Inoffiziellen Mitarbeiter" vom..... Mit einem Bestand an 109.000
IM (dazu zählt die Gauck-Behörde noch rund 35.000 IMK und 35.000 GMS) und einer
Zahl von rund 12.000 Mitarbeitern des MfS, die überhaupt IM führten, ist die
Behauptung einer flächendeckenden Überwachung von 17 Millionen DDR-Bürgern absurd
Der Begriff "permanente Post- und
Telefonkontrolle" suggeriert einen Zustand, daß alle Post- und
Fernmeldeverbindungen kontrolliert wurden. Jede Kontrollmaßmnahme bedurfte
jedoch eines Antrages und einer Bestätigung in einer bestimmten Leitungshierarchie.
Die Urteile des BGH und anderer Obergerichte in Prozessen gegen ehemals
leitende Mitarbeiter des MfS sagen klar aus, daß diese Maßnahmen durch das
Rechtssystem der DDR gedeckt waren (Urteil BGH vom 9.12.1993, der 16.Großen Strafkammer des LG Berlin = Prozeß gegen
GM Strobel, Leiter Abt. M und Entscheidung der 5. Großen Strafkammer des LG
Leipzig vom 22.6.1994)
2. Die Wertungen zur Arbeitsweise des MfS entbehren jeder
Logik und dienen durch die Hervorhebung einzelner Elemente und ihre einseitige
Interpetation wiederum nur der "Beweisführung" für das zuvor schon
feststehende Urteil, z.B.
Einsatz technischer Mittel als ständige Verletzung von
Menschen- und Bürgerrechten;
Operativ-taktische Maßnahmen werden reduziert auf
"Zersetzungsmaßnahmen";
Die Methoden der Informationsbeschaffung führen als
Höhepunkt dieses Komplexes zu der Aussage: "Das
MfS, die Organe des Nationalen Verteidigungsrates, die SED und Wirtschaftsboß
Mittag hatten....zu jeder Person eine riesige rechnergestützte Akte angelegt,
auf die das MfS jederzeit Zugriff hatte."
Insbesondere diese Teile sind
ein herausragendes Beispiel der selektiven Übernahme von Wertungen der
Sachverständigen. Zu der obigen Passage hatte der "Sachverständige"
Thomas Rudolf aus Dresden (lt. Vorstellung
durch Eppelmann: Stasi-Auflöser in Leipzig, Archivleiter des Forschungszentrums
für die Verbrechen des Stalinismus in Dresden):
in öffentlichen Anhörung am
15. Januar 1993 u.a. erklärt, daß in der DDR rund 300 rechnergestützte
Datenprojekte existierten, daß davon rund 120 das MfS verwaltete und das MfS
auf 120 weitere Projekte ungehinderten Zugang hatte. Abgesehen davon, daß
niemand diese Behauptungen des "Sachverständigen" überprüft oder
verifiziert hat, fährt dieser dann fort:
"Wohl
deshalb ist zu den wenigsten DDR-Bürgern eine Akte beim MfS angelegt worden. Es
hatte nämlich schon zu jeder Person eben eine rechnergestützte Akte gegeben,
wobei viele dieser Akten vom MfS selbst nie gelesen oder benutzt wurden. Das
MfS selbst legte nur Personenakten an, wenn es eine Person zur Mitarbeit
gewinnen, überprüfen oder als Feindperson liquidieren wollte." (Anhörung
23, S. 28)
Der
"Sachverständige" bewertet in diesem Zusammenhang auch den Umfang der
Angaben über "Opfer":
"Wer
waren die Opfer des Ministeriums für Staatssicherheit? Es soll 6 Millionen
personenbezogene Unterlagen geben. Das sagt zumindest der Bundesbeauftragte
Herr Gauck. Davon sollen 4 Millionen DDR-Bürger und 2 Millionen Westdeutsche
und Ausländer betreffen. Zieht man davon Sicherheitsüberprüfungen,
Kaderunterlagen der hauptamtlichen Mitarbeiter, nicht realisierte Werbungen zu
Inoffiziellen Mitarbeitern, IM-Akten und ähnliche Unterlagen ab, so dürfte sich
die Anzahl schon beträchtlich verringert haben, was die Anzahl derer angeht,
über die das MfS einen eigenen Untersuchungsvorgang, Operativen Vorgang oder
eben eine Operative Personenkontrolle angelegt hat. Bedenkt man des weiteren,
daß über viele Personen zwei, drei, vier oder mehr Akten angelegt wurden, so
dürfte die Zahl derer, über die ein Untersuchungsvorgang, ein Operativer
Vorgang oder eine Operative Personenkontrolle angelegt wurde, bei höchstens 1
Million Personen innerhalb der gesamten
40 Jahre DDR gelegen haben." (Anhörung, S. 31/32)
Diese differenzierenden
Erläuterungen fehlen jedoch im Abschlußbericht.
Anmerkungen:
1.1 Die Zahl 6 Millionen
betrifft nicht die Anzahl von Akten, sondern die Anzahl von Karteikarten
(Personenerfassungen) im MfS, die ein Mehrfaches höher liegt als die Anzahl von
Vorgängen und OPK.
1.2 Selbst in der genannten
Zahl von einer Million wären dann alle Kategorien von Delikten, die in
operativen Vorgängen aufgeklärt und bearbeitet wurden, u.a. auch Spionage,
Wirtschaftsverbrechen, Brandstifter, Terroristen enthalten - also weit mehr als
landläufig unter Opfern im Sinne von Vertretern der politischen Opposition
verstanden wird. Zu diesen Vorgängen zählen auch jene, die mit einer
Nichtbestätigung jedes Verdachtes abgeschlossen und archiviert wurden.
Hier und an mehreren Stellen
wird der Eindruck erweckt, daß es in der DDR ein vielfältig verwobenes
inoffizielles, konspiratives Informationsnetz in der DDR gegeben habe: so wird
von einer direkten Berichtspflicht der Partner des operativen Zusammenwirkens
(POZW) im Staatsapparat, in der Volkswirtschaft, in den Parteien und
Massenorganisationen an das MfS, von der Beschaffung inoffizieller
Imformationen der Nomenklaturkader und von der Nutzung von Berichten der B-
Beauftragten des NVR und der BEL/KEL ausgegangen (S.222) und behauptet, das MfS
habe Weisungsbefugnis bzw. direkten Zugriff zu diesen "geheimen
Informationsnetzen gehabt. Damit wird das Horrorgemälde der
"flächendeckenden Überwachung" nochmals durch pauschale und falsche
Aussagen unterstützt.
3. Tendenzielle Wertungen der
Rolle von IM
Funktion und Tätigkeit der
Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) des MfS werden reduziert auf das "Aufspüren
und Melden von privaten Äußerungen von Opposition und Andersdenkenden"
(S.29); es wird behauptet, die IM bewirkten mit ihrer Überwachungsfunktion die
völlige Unterdrückung von Meinungsfreiheit und der freien politischen
Auseinandersetzung (S.29). Der Abschlußbericht enthält nicht einmal den
Versuch, eine strukturelle, soziologische Analyse der IM des MfS anzubieten
(obwohl der Sachverständige Prof. Wolf bereits im Januar 1993 eine solche
Analyse angeregt hatte) oder z.B. die Rolle der IM bei der Information über die
reale Lage, über Fehlentwicklungen oder bei der Aufdeckung und vorbeugenden
Verhinderung von schwerer Kriminalität zu erwähnen. Die bewußte und betonte Einengung
der Aussagen auf die IM der Arbeitsrichtung XX des MfS reicht den Autoren noch
nicht aus, sie reduzieren diese nur auf Funktionen von IM in der Aufklärung und
Bearbeitung der politischen Opposition. Das Arbeitsgebiet der Linie XX umfaßte
jedoch den gesamten staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Überbau in
der DDR. Trotz anderer seriöser Publikationen wird im Abschlußbericht auch die
Funktion der "Federführung" einer Hauptabteilung des MfS verfälscht,
um die "herausragende Bedeutung" der Hauptabteilung XX zu
"beweisen".
4. Zur Rolle des nationalen
Verteidigungsrates und der Einsatzleitungen
Der Abschlußbericht negiert
die mehrfach getroffene Feststellungen, daß in der DDR (im Gegensatz zur
Mehrheit der bürgerlichen Demokratien) keine Regelungen für einen
"Ausnahmezustand" aufgrund von inneren Destabilisierungen
existierten. Es gab lediglich Festlegungen für verschiedene Stufen des
Verteidigungszustandes aufgrund von äußeren Bedrohungen. Davon ausgehend wurden
die Gesetze über den Nationalen Verteidigungsrat (NVR) der DDR (1961 und
Änderung 1964) von der Volkskammer der DDR erlassen und diesem die
Gesamtverantwortung für die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und
Sicherheitsmaßnahmen der DDR und die Organisierung der dazu erforderlichen
Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen übertragen. Damit ist der NVR
Verfassungsorgan der DDR und nicht Ergebnis der Willkür der SED. Die Verfassung
der DDR wurde übrigens 1968 erstmalig in der deutschen Geschichte auf der
Grundlage eines Volksentscheides nach umfangreicher öffentlicher Diskussion
angenommen.
Auch hier wird erneut die
falsche Behauptung aufgestellt, daß die Einsatzleitungen der Bezirke und Kreise
(und damit die 1. Bezirks- oder Kreissekretäre der SED) eine direkte
Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS zur Einflußnahme auf operative Prozesse gehabt
hätten.
5. Falschaussagen zur
Bewertung des Bereiches KoKo:
Mit mehreren Formulierungen
wird bewußt eine Unterscheidung zwischen dem Arbeitsgebiet eines
Staatssekretärs im MAH der DDR - Kommerzielle Koordinierung - und einer als
Reaktion auf massive geheimdienstliche Angriffe geschaffenen
Abwehr-Diensteinheit des MfS - BKK = Bereich Kommerzielle Koordinierung -
verwischt. Der Bedeutung des Bereiches KoKo entsprechend erfolgte hier der
Einsatz relativ vieler OibE und im Ergebnis ständiger Werbeangriffe des BND und
des BfV gegen Leitungskader kam es auch zu einer Konzentration von IM des MfS,
die z.T. eine qualifizierte Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit gegen die
Aktivitäten westlicher Geheimdienste leisteten.
(vgl. Abweichender Bericht
von MdB Andrea Leder, PDS/LL zum Abschlußbericht des
Schalck-Untersuchungsausschusses; ND vom 23.6.1994)
Bereits vor der
Veröffentlichung des Abschlußberichtes des Untersuchungsausschusses des
Bundestages und nach dem Zusammenbruch aller bisherigen Anklagen gegen
A.Schalck-Golodkowski wird das Arbeitsgebiet eines Staatssekretärs im MAH der
DDR, eines regelmäßigen Kontaktpartners der Bundesregierung, auf
Devisenbeschaffung, Kunstraub, Waffenhandel etc. reduziert und somit
kriminalisiert.
6. Aussagen über
Gesetzesverletzungen, Straftaten durch das MfS
Im Abschlußbericht wird
behauptet, daß das MfS auch geltende Gesetze der DDR vielfach mißachtet oder
verletzt habe(S.27), Rechtsmißbrauch
oder Rechtsbruch durch das MfS erfolgt sei- von der groben Mißachtung von Menschenrechten
bis zur Strafvereitelung und Rechtsbeugung aus politischen Gründen (S.30).
Selbst die Bewertung der
Bindung an dienstrechtliche Bestimmungen geht nur davon aus, daß es
rechtswidrige Befehle gegeben habe, die nach § 258 StGB der DDR für den
einzelnen Mitarbeiter des MfS nicht verbindlich waren. Bei Nachprüfungen im
Einzelfall soll auch geklärt werden, "inwieweit Angehörige des MfS durch
Drohung zur Ausführung rechtswidriger Befehle gezwungen wurden".
Entgegen der realen Lage auch im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren und Prozessen gegen Mitarbeiter des MfS, in denen bisher nie die behaupteten Gesetzesverletzungen nachgewiesen wurden, wird auch mit diesen Formulierungen versucht, die These vom Unrechtssystem abzustützen.
7. Zusammenarbeit mit dem KGB
Der Einsatz von
Instrukteuren/Beratern wird bis Anfang der 60er Jahre dargestellt; er wurde
definitiv 1956 beendet.
Es wird die häufig geäußerte
Vermutung übernommen, auch nach der Auflösung des MfS "dürften"
Dossiers oder Agenten des MfS an den KGB überstellt worden sein.
Im Gegensatz zur relativ
sachlichen Interpretation des internationalen elektronischen Datenverbundes
SOUD im Teil ZAIG (S.225) wird eine Seite weiter im Teil KGB behauptet, der KGB
habe damit Zugang zu "Spitzenquellen" in den alten und neuen
Bundesländern sowie zu Zielpersonen in Politik, Wirtschaft,, Kirchen sowie im
Militär- und Sicherheitsapparat erhalten.
Das System SOUD diente
ausschließlich der gegenseitigen Signalisierung von Interessen und Wissen über
bestimmte Kategorien von Personen, die aktiv gegen die Staaten des Warschauer
Vertrages tätig waren, z.B. Mitarbeiter und Agenten der Geheimdienste, Terroristen,
Mitarbeiter von Einrichtungen, die von diesen Staaten als
"Feindorganisationen" eingestuft wurden. In diesen Datenverbund
wurden nie Hinweise auf eigene bzw. auf potentielle Quellen eingespeichert.
8. Rolle der Mitarbeiter des
MfS beim Zusammenbruch der DDR
Vergeblich sucht man im
Abschlußbericht Hinweise auf den politischen Willensbildungsprozeß bei
Mitarbeitern des MfS in der Endphase der DDR. Selbst vorsichtige Andeutungen in
den Gutachten der Sachverständigen werden nicht übernommen. Hervorgehoben wird eine
angebliche "äußere" Ursache für den Verzicht auf bewaffneten
Widerstand gegen den Zusammenbruch der SED und der DDR, daß das KGB 1989 nicht
eingegriffen habe und somit das MfS demoralisiert wurde.
Die Enquete-Kommission darf
natürlich den Mitarbeitern des MfS kein eigenes politisches Denken und Handeln
(durch Unterlassen) zugestehen. Es gehört unbestreitbar zur historischen
Wahrheit über die Zeit der sogen. Wende, daß diese von den Angehörigen aller
bewaffneten Organe dadurch ge- und befördert wurde, daß kein bewaffneter
Widerstand geleistet wurde.
9. Zum Abschnitt
"Seilschaften"
Der Abschnitt
"Seilschaften, Altkader, Regierungs- und Vereinigungskriminalität"
ist ein besonders schlimmes Kapitel des Abschlußberichtes. Was hier in der
Sprache, in der Formulierung politischer Kampfbegriffe, im Zusammenführen von
Unterstellungen, Lügen, unbewiesenen Behauptungen und Vermutungen angeboten
wird, stellt alle Hetzschriften der deutschen Nachkriegsgeschichte in den
Schatten. Der Begriff der Seilschaften wird mit politischen Kategorien definiert,
zu denen keinerlei Beweise angeführt werden können:
"Funktionsträger
und Machtausübende der früheren DDR (Altkader) befinden sich noch immer oder
schon wieder in gesellschaftlichen Positionen, in denen über Wohl und Wehe von
Bürgern maßgeblich entscheiden wird. Solche 'Seilschaften' sind charakterisiert
durch Zusammenhalt und Zusammenarbeit von Altkadern, die durch ihre Mitwirkung
am SED-Regime juristisch oder zumindest moralisch mitschuldig geworden sind.
Ihre Aktivitäten zur gegenseitigen Abschirmung und Förderung wirken heute zum
Nachteil anderer bzw. der Öffentlichkeit." (S.214)
Die Aussagen bezüglich der
Seilschaften konzentrieren sich auf ehemalige Mitarbeiter des MfS und reichen
von der Behauptung, daß diese wiederum über das Schicksal der Bürger
entscheiden (in Arbeitsverwaltungen, in der Fortbildung u.ä.), bis hin zu der
Unterstellung ihrer Einbeziehung in die Organisierte Kriminalität bzw. als
Ursache für rechtsradikale Gewalt (S.216).
Mit diesem Kapitel werden die
Begründungen für die seit fünf Jahren massenhafte Berufsverbotspraxis geliefert
- häufig im Gegensatz zu Entscheidungen und Wertungen von Verwaltungs- und
Arbeitsgerichten.
Massiv wird die Ausdehnung
der Berufsverbotsmaßnahmen auf die Privatwirtschaft gefordert, z.B. nochmals
eine besondere "Säuberungswelle" bei der Bahn und Post im
Zusammenhang mit deren Privatisierung.
Im Stile des McCarthyismus
Eppelmannscher Prägung formuliert der Abschlußbericht die
"Erwartungen" der Enquete-Kommission:
" Zur Eindämmung des
Wirkens von 'Seilschaften', zur Beseitigung oder zumindest Verminderung noch
vorhandenere Machtpositionen von früheren DDR-Funktionärsgruppen und für eine
verstärkte Bekämpfung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität..."
fordert die
Enquete-Kommission u.a.
- ein erneutes Durchkämmens,
eine neue Säuberungswelle weit über den
öffentlichen Dienst
hinaus;
- massenhafte Denunziationen
("Die Öffentlichkeit ist für das Wirken von verdeckten
Funktionärsverbindungen zu sensibilisieren...", ebenso
Unternehmensleitungen und
Betriebsräte);
- die Aufklärung weiterer
"zahlreicher Straftatbestände", für die durch Aktionen zur
Erschließung der Akten des MfS weitere Grundlagen geschaffen
werden könnten ((S.218,
Pkt. 2.4)
- und nicht zuletzt eine
umfassende soziale Bestrafung durch die selektive Anwendung aller
Leistungsgesetze der BRD - also weit über das Rentenstrafrecht
hinaus.
(Die Konsequenz ist dann: Nach dem Willen der Enquete-Kommission sollen die ehemaligen Mitarbeiter des MfS auch aus der Wirtschaft entfernt werden und danach ihnen der Empfang von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe gekürzt oder gar verweigert werden. Welch christliches Denken eines ehemaligen Pfarrers !)