Auszug aus dem Verfassungsschutz-Handbuch der Bundesrepublik Deutschland

In dem 1968 erschienen bundesdeutschen Verfassungsschutz-Handbuch von Schwagerl/Walther: "Der Schutz der Verfassung ein Handbuch für Theorie und Praxis" über das Problem der nachrichtendienstlichen Täuschung ganz offen so definiert:

"Die Mittel des geheimen Mitarbeiters sind Täuschung und Vertrauensbruch, im Fall des CounterMan (CM) geht Verrat voraus. Es ist müßig, ethische Betrachtungen anzustellen, da die Zielstellung sicherlich höher zu bewerten ist als der interne Verstoß gegen bestimmte Moralvorstellungen (sic!). Die Führung der V-Leute erfolgt nicht nur nach dem Prinzip der laufenden Erkenntnisgewinnung aus dem Objekt, sondern kann vorübergehend zu einem aktiven Einsatz führen, um durch die Stimme oder Meinung des V-Mannes die Beschlüsse eines verfassungsfeindlichen Gremiums in einem von dem Auftraggeber gewünschten Sinne zu beeinflussen."

Anmerkung: Der CM ist ein wie es in der Geheimdienstsprache heißt "überworbener" Agent der Gegenseite. Gebräuchlich ist auch die Bezeichnung Doppelagent.

file://C:\ikneu\Zitate\VS.html                                                                                                                                        27.12.2004