Eine Freud´sche Fehlleistung des Dr. Hubertus Knabe
Die Bezeichnung Fehlleistung wurde lt. Wikipedia durch Sigmund Freud geprägt
und steht in dessen Psychoanalyse für unbeabsichtigte Handlungen und sprachliche
Äußerungen, die gemeinhin als „Versprecher“, „Verhören“, oder „Versehen“
bezeichnet werden, die aber, so Freud, auf einer unbewussten Ebene durchaus Sinn ergeben.
Eine solche
Fehlleistung passierte Hubertus Knabe in einem Artikel zum Ableben von Werner
Großmann und Dr. Wolfgang Schwanitz in der „Berliner Morgenpost“ – online-Ausgabe
vom 06.02.2022. Erwartungsgemäß tönte er dabei u.a.: „Statt Dank oder Reue zu zeigen, begannen Großmann und
Schwanitz nun einen langjährigen Rechtfertigungskampf. Als Zentrum fungierte
dabei die Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung (GRH),
eine Art Rote Hilfe für ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Im Bündnis mit anderen
trat der bis heute existierende Verein durch die
öffentliche Leugnung der Stasi-Verbrechen hervor.“
Verbrechen sind sowohl
im Strafgesetzbuch der DDR als in dem heute gültigen deutschen Strafgesetzbuch
als rechtswidrige Handlungen beschrieben, die mit Freiheitsstrafen geahndet
werden.
Was bedeutet es nun,
wenn Herr Knabe Wolfgang Schwanitz im gleichen Artikel zum Vorwurf macht: „Dass
von den 92.000 hauptamtlichen Mitarbeitern nur zwei ins Gefängnis mussten,
diente ihm später als Beleg, dass sich sein Dienst nichts hätte zuschulden
kommen lassen.“ Vermutlich unbewusst und unbeabsichtigt bestätigt Hubertus
Knabe damit, dass im Ergebnis von ca. 30.000 Ermittlungsverfahren, die gegen
hauptamtliche Mitarbeiter des MfS nach 1990 eingeleitet wurden, nur zwei Mitarbeiter
zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Amtliche Angaben waren dazu bisher nicht
zu erhalten, da diese den „Opfern nicht zuzumuten“ waren.
Die spannende Frage,
welche „Stasi-Verbrechen“ geleugnet werden, bleibt weiter unbeantwortet.
Hubertus Knabe selbst ist kein Opfer von Stasi-Verbrechen und hat das meiner Kenntnis nach auch nie behauptet. Mit Zustimmung des MfS wurde seiner Freundin die Ausreise in die BRD gewährt. Bei Recherchen zu seinen Publikationen über die kirchlichen Friedens- und Umweltgruppen in der DDR wurde er von einem IM des MfS, der ihm Kontakte zu kirchlichen Stellen und Gruppen vermittelte, tatkräftig unterstützt. Die Ergebnisse seiner Recherchen wurden vom MfS mit großem Interesse ausgewertet, bestätigten aber zumeist nur das, was das MfS ohnehin schon wusste.
W.S.
06.02.2022